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§ 13 Verordnung über die Sitzungsgelder und die Sitzungspauschalen - Inkrafttreten

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§ 13 Verordnung über die Sitzungsgelder und die Sitzungspauschalen · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

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