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§ 11 Verordnung über die Sitzungsgelder und die Sitzungspauschalen - Aufhebung von Regierungsratsbeschlüssen und Verordnungen

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§ 11 Verordnung über die Sitzungsgelder und die Sitzungspauschalen · Aufhebung von Regierungsratsbeschlüssen und Verordnungen

1. Alle Regierungsratsbeschlüsse und Verordnungen über die Entschädigung von Mitgliedern von Kommissionen und von Gerichten, welche dieser Verordnung widersprechen, sind aufgehoben.

2. Insbesondere sind die folgenden Verordnungen aufgehoben

a) Verordnung über die Tag- und Sitzungsgelder und die Spesenentschädigung der vom Regierungsrat gewählten Kommissionen vom 19. Juni 1972;

b) Verordnung über die Entschädigung der Amtsrichter und der Ersatzrichter vom 12. April 1988;

c) Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder, der Ersatzrichter und des Stellvertreters des Sekretärs des Kantonalen Steuergerichts vom 12. April 1988;

d) Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder und des Sekretärs der Finanzausgleichsrekurskommission vom 12. April 1988;

e) Verordnung über die Entschädigung der Ersatzrichter des Obergerichts, der Richter und Ersatzrichter des Kassationsgerichts, der Laienrichter des Kriminalgerichts und der Ersatzrichter des Kantonalen Versicherungsgerichts vom 12. April 1988;

f) Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder, der Ersatzmitglieder und des Stellvertreters des Aktuars der Kantonalen Schätzungskommission vom 12. April 1988;

g) Verordnung über die Entschädigung der Verwaltungskommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung vom 12. April 1988;

h) Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder und des Sekretärs der Rekurs-Schätzungskommission der Solothurnischen Gebäudeversicherung vom 12. April 1988;

i) Verordnung über die Entschädigung der Gerichtsstatthalter vom 13. August 1985;

j) Verordnung über die Entschädigung der kantonalen landwirtschaftlichen Schätzungskommission, der Bodenverbesserungskommission, der Bodenrechtskommission und der Rekurskommission für Investitionskredite und Betriebshilfe in der Landwirtschaft vom 12. Februar 1991;

k) Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommission zur Vorberatung von Besoldungsfragen vom 26. September 1989;

l) Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Schlichtungsstellen vom 2. Juli 1991;

m) Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder und der Ersatzmitglieder der Juristischen Prüfungskommission vom 23. Februar 1982;

n) Verordnung über die Entschädigung für die Funktionäre der Steuerkommission vom 15. Januar 1991;

o) Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Organe der Kantonalen Pensionskasse Solothurn, RRB vom 9. November 1993;

p) Verordnung über die Entschädigung des Präsidenten der Beschwerdekommission in Sachen der Berufsbildung vom 4. März 1997;

q) Verordnung über die Entschädigungen für Experten bzw. Expertinnen der kaufmännischen und der gewerblichen-industriellen Lehrabschlussprüfungen vom 21. Juni 1993;

r) Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder der Prüfungskommission für Verwaltungsbeamte der Amtschreibereien und der Amtsgerichte vom 10. März 1992.

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