126.511.31
CH-SO
§ 1 Verordnung über die Sitzungsgelder und die Sitzungspauschalen - Geltungsbereich
§ 1 Verordnung über die Sitzungsgelder und die Sitzungspauschalen · Geltungsbereich
1. Diese Verordnung regelt die Entschädigung
a) der Mitglieder von Kommissionen;
b) der nebenamtlichen Mitglieder und Ersatzmitglieder von Gerichten und
c) der nebenamtlichen Sekretäre oder Sekretärinnen, der nebenamtlichen Aktuare oder Aktuarinnen von Gerichten sowie deren Stellvertretungen
2. ...