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126.371.2 CH-SO

§ 6 Verordnung für Lernende der beruflichen Grundbildung (Lernendenverordnung) - Prämien für gute Lehrabschlüsse

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§ 6 Lernendenverordnung · Prämien für gute Lehrabschlüsse

1. Die Lernenden erhalten für gute Leistungen beim Lehrabschluss Prämien für folgende Gesamtabschlussnoten

a) 200 Franken für 5.0 und 5.1;

b) 300 Franken für 5.2 und 5.3;

c) 400 Franken für 5.4 und 5.5;

d) 500 Franken für 5.6 und mehr.

2. Die Prämien gehen zu Lasten der jeweiligen Dienststelle und werden mit dem letzten Monatslohn ausbezahlt.

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