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126.371.2 CH-SO

§ 12 Verordnung für Lernende der beruflichen Grundbildung (Lernendenverordnung) - Übergangsbestimmung

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§ 12 Lernendenverordnung · Übergangsbestimmung

1. Vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung abgeschlossene Lehrverhältnisse werden nach den Bestimmungen der Verordnung über die Lernenden vom 9. Dezember 2013 zu Ende geführt.

2. Für vor dem Inkrafttreten der Änderung vom 27. November 2018 abgeschlossene Lehrverhältnisse gelten die Bestimmungen in der Fassung vom 21. März 2017.

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