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126.321 CH-SO

§ 6 Weisung über die Leistung des Amtsgelübdes

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§ 6 Weisung über die Leistung des Amtsgelübdes

1. Diese Weisung tritt am 1. August 2005 in Kraft.

2. Die Weisung über die Leistung des Amtsgelübdes vom 1. Mai 2001 ist aufgehoben.

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