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126.321 CH-SO

§ 5 Weisung über die Leistung des Amtsgelübdes

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§ 5 Weisung über die Leistung des Amtsgelübdes

1. Beamte oder Beamtinnen, die zur Leistung des Amtsgelübdes eingeladen werden, haben Anspruch auf die Vergütung der Reisespesen nach Art. 147ff. Gesamtarbeitsvertrag vom 25. Oktober 2004.

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