126.321
CH-SO
§ 1 Weisung über die Leistung des Amtsgelübdes
§ 1 Weisung über die Leistung des Amtsgelübdes
1. Der Text des Amtsgelübdes lautet: Ich gelobe, Verfassung und Gesetze zu beachten, meine Amtspflichten nach bestem Wissen und Gewissen zu erfüllen, alles zu tun, was das Wohl unseres Staatswesens fördert, und alles zu unterlassen, was ihm schadet.