126.31
GAVCCTCCNLPRVRDP
CH-SO
§ 9 Verordnung über das Personalrecht (Personalrechtsverordnung; PRV) - Stelleninserat (§ 15 Abs. 3 StPG)
Besetzung von Stellen
§ 9 Personalrechtsverordnung; PRV · Stelleninserat (§ 15 Abs. 3 StPG)
1. Das Stelleninserat enthält die Beschreibung des Aufgabenbereichs, die Wahl- oder Anstellungsvoraussetzungen und die Adresse zur Einreichung der Bewerbung, welche von der für die Ausschreibung zuständigen Dienststelle bezeichnet wird.
2. Das Personalamt erlässt Weisungen über die Form der Stellenausschreibungen.