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§ 6 Verordnung über das Personalrecht (Personalrechtsverordnung; PRV) - Stellenbeschreibung

Einreihung von Funktionen und Einstufung von Personen; Beschreibung von Stellen
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§ 6 Personalrechtsverordnung; PRV · Stellenbeschreibung

1. Die Stellenbeschreibung ist ein Hilfsmittel zur Einreihung und ein Führungsinstrument.

2. Die Departemente, die Anstalten, die Gerichtsverwaltungskommission und die Solothurner Spitäler AG sorgen dafür, dass für alle Stellen in ihrem Bereich Stellenbeschreibungen erstellt werden.

3. Das Personalamt erlässt Richtlinien über den Inhalt und die Form der Stellenbeschreibungen.

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