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§ 5 Verordnung über das Personalrecht (Personalrechtsverordnung; PRV) - Einreihung und Einstufung an der Volksschule

Einreihung von Funktionen und Einstufung von Personen; Beschreibung von Stellen
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§ 5 Personalrechtsverordnung; PRV · Einreihung und Einstufung an der Volksschule

1. Für die Einreihung an der Volkschule ist das Personalamt zuständig. Es handelt auf Vorschlag des Volksschulamtes.

2. ...

3. Für die Einstufung ist das Volksschulamt zuständig.

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