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§ 4 Verordnung über das Personalrecht (Personalrechtsverordnung; PRV) - Einreihung und Einstufung bei der Solothurner Spitäler AG

Einreihung von Funktionen und Einstufung von Personen; Beschreibung von Stellen
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§ 4 Personalrechtsverordnung; PRV · Einreihung und Einstufung bei der Solothurner Spitäler AG

1. Für die Einreihung bei der Solothurner Spitäler AG ist das Personalamt zuständig, es handelt auf Vorschlag der Solothurner Spitäler AG. Bei Differenzen entscheidet der Regierungsrat.

2. Für die Einstufung ist die Solothurner Spitäler AG zuständig.

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