126.31
GAVCCTCCNLPRVRDP
CH-SO
§ 1 Verordnung über das Personalrecht (Personalrechtsverordnung; PRV) - Begriffe
Einreihung von Funktionen und Einstufung von Personen; Beschreibung von Stellen
§ 1 Personalrechtsverordnung; PRV · Begriffe
1. Einreihung bedeutet die Zuweisung einer Funktion zu einer Lohnklasse nach § 239 des Gesamtarbeitsvertrages des Kantons Solothurn vom 25. Oktober 2004 (GAV).
2. Einstufung bedeutet die Zuweisung einer Person zu einer Erfahrungsstufe innerhalb einer Lohnklasse.