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§ 1 Verordnung über das Personalrecht (Personalrechtsverordnung; PRV) - Begriffe

Einreihung von Funktionen und Einstufung von Personen; Beschreibung von Stellen
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§ 1 Personalrechtsverordnung; PRV · Begriffe

1. Einreihung bedeutet die Zuweisung einer Funktion zu einer Lohnklasse nach § 239 des Gesamtarbeitsvertrages des Kantons Solothurn vom 25. Oktober 2004 (GAV).

2. Einstufung bedeutet die Zuweisung einer Person zu einer Erfahrungsstufe innerhalb einer Lohnklasse.

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