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125.942 CH-SO

§ 8 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation der Kantonalen Schätzungskommission - Informationen der Medien

Information und Berichterstattung
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§ 8 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation der Kantonalen Schätzungskommission · Informationen der Medien

1. Über die Information der Medien entscheidet der Präsident oder die Präsidentin.

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