125.942
CH-SO
§ 8 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation der Kantonalen Schätzungskommission - Informationen der Medien
Information und Berichterstattung
§ 8 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation der Kantonalen Schätzungskommission · Informationen der Medien
1. Über die Information der Medien entscheidet der Präsident oder die Präsidentin.