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§ 5 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation der Kantonalen Schätzungskommission - Geschäftskontrolle, Rechnungswesen, Archivierung

Sekretariat
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§ 5 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation der Kantonalen Schätzungskommission · Geschäftskontrolle, Rechnungswesen, Archivierung

1. Das Sekretariat führt nach den geltenden Vorschriften und den internen Weisungen die Geschäftskontrolle, das Rechnungswesen, die Entschädigung an die Mitglieder bzw. Ersatzrichter oder Ersatzrichterinnen und die Archivierung.

2. Das Sekretariat führt eine Kontrolle über den Fristenlauf und den Aktenumlauf bei den Mitgliedern und Ersatzrichtern oder Ersatzrichterinnen.

3. Pro Kalenderjahr führt es eine Statistik über die neu eingegangenen, durch Urteil oder Abschreibungsverfügung erledigten und noch hängigen Verfahren.

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