125.942
CH-SO
§ 3 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation der Kantonalen Schätzungskommission - Vizepräsident oder Vizepräsidentin
Organisation
§ 3 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation der Kantonalen Schätzungskommission · Vizepräsident oder Vizepräsidentin
1. Die Schätzungskommission bestimmt einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin, dem oder der bei Ausstand oder Abwesenheit des Präsidenten oder der Präsidentin alle die mit dem Präsidium verbundenen Aufgaben zukommen.