Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
125.932 CH-SO

§ 5 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts - Allgemeine Vorschriften

Verfahren
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (29 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 5 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts · Allgemeine Vorschriften

1. Das Verfahren vor dem Steuergericht richtet sich nach dem Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen vom 15. November 1970 und nach §§ 160-169 StG. Die eidgenössische und kantonale Spezialgesetzgebung ist vorbehalten.

← § 4 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts Zweck § 6 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →