125.932
CH-SO
§ 4 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts - Sekretär
Aufbauorganisation
§ 4 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts · Sekretär
1. Der Sekretär
a) ist Vorgesetzter des Leiters der Gerichtskanzlei;
b) ist verantwortlich für die Geschäftskontrolle und die Archivierung;
c) führt die Kontrolle über die Voranschlagskredite und beantragt dem Präsidenten zuhanden der Gerichtsverwaltungskommission Nachtragskredite;
d) ist im Rahmen des Voranschlages zuständig für die Beschaffung von Material und Informatikmitteln;
e) ist zuständig für die weiteren, ihm vom Präsidenten übertragenen Aufgaben.