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125.932 CH-SO

§ 4 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts - Sekretär

Aufbauorganisation
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§ 4 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts · Sekretär

1. Der Sekretär

a) ist Vorgesetzter des Leiters der Gerichtskanzlei;

b) ist verantwortlich für die Geschäftskontrolle und die Archivierung;

c) führt die Kontrolle über die Voranschlagskredite und beantragt dem Präsidenten zuhanden der Gerichtsverwaltungskommission Nachtragskredite;

d) ist im Rahmen des Voranschlages zuständig für die Beschaffung von Material und Informatikmitteln;

e) ist zuständig für die weiteren, ihm vom Präsidenten übertragenen Aufgaben.

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