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125.932 CH-SO

§ 28 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts - Inkrafttreten und Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmung
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§ 28 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts · Inkrafttreten und Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Reglement tritt am 1. August 2005 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

2. Mit dem Inkrafttreten des Geschäftsreglementes wird das Geschäftsreglement des Kantonalen Steuergerichts vom 14. März 1988 aufgehoben.

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