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125.932 CH-SO

§ 23 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts - Rechenschaftsbericht

Sekretariat
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§ 23 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts · Rechenschaftsbericht

1. Das Steuergericht erstattet der Gerichtsverwaltungskommission zuhanden des Kantonsrates jährlich Bericht über seine Tätigkeit (§ 112 GO). Im Bericht werden die erledigten und die hängigen Geschäfte statistisch dargestellt.

2. Der Sekretär entwirft den Bericht und legt ihn dem Gericht im Laufe des ersten Vierteljahres zur Beschlussfassung vor.

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