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§ 20 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts - Aktenhefte, Protokolle

Sekretariat
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§ 20 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts · Aktenhefte, Protokolle

1. Das Sekretariat legt für jedes Verfahren ein Aktenheft an. Darin werden die einzelnen Aktenstücke in einem Verzeichnis aufgeführt und nummeriert eingereiht.

2. Das Sekretariat legt für jedes Verfahren ein Protokoll an. Darin werden die Verfahrensvorgänge, die Beweisverfügungen, der Aktenumlauf und das Dispositiv des Entscheides eingetragen.

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