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125.932 CH-SO

§ 16 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts - b) Motivierung

Verfahren
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§ 16 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts · b) Motivierung

1. Der Sekretär hat das motivierte Urteil innert längstens 3 Monaten auszuarbeiten.

2. Die Namen der mitwirkenden Richter sind im Urteil anzugeben.

3. Die Originale der Urteile und Abschreibungsverfügungen sind vom Präsidenten und vom Sekretär zu unterzeichnen.

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