125.932
CH-SO
§ 16 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts - b) Motivierung
Verfahren
§ 16 Geschäftsreglement des kantonalen Steuergerichts · b) Motivierung
1. Der Sekretär hat das motivierte Urteil innert längstens 3 Monaten auszuarbeiten.
2. Die Namen der mitwirkenden Richter sind im Urteil anzugeben.
3. Die Originale der Urteile und Abschreibungsverfügungen sind vom Präsidenten und vom Sekretär zu unterzeichnen.