125.71
CCSEGZGB
CH-SO
§ 8 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - c) Geschäfte nach EG ZGB
Obergericht - Organisation der Rechtspflege
§ 8 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · c) Geschäfte nach EG ZGB
1. Geschäfte, für die nach dem Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch und seinen Ausführungserlassen das Obergericht zuständig ist, werden von der Zivilkammer behandelt. Vorbehalten bleibt der Erlass generell-abstrakter Normen durch das Gesamtgericht.