Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 8 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - c) Geschäfte nach EG ZGB

Obergericht - Organisation der Rechtspflege
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (37 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · c) Geschäfte nach EG ZGB

1. Geschäfte, für die nach dem Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch und seinen Ausführungserlassen das Obergericht zuständig ist, werden von der Zivilkammer behandelt. Vorbehalten bleibt der Erlass generell-abstrakter Normen durch das Gesamtgericht.

← § 7 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte Geltungsbereich § 9 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →