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125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 7 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - Aufsichtsbeschwerden nach § 105 GO

Obergericht - Organisation der Rechtspflege
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§ 7 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · Aufsichtsbeschwerden nach § 105 GO

1. Aufsichtsbeschwerden gegen Kammern des Obergerichts, gegen das Verwaltungs- und das Versicherungsgericht werden vom Gesamtgericht behandelt.

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