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125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 4 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - 2. Obergerichtspräsidium

Obergericht - Leitung des Obergerichts
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§ 4 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · 2. Obergerichtspräsidium

1. Der Obergerichtspräsident oder die Obergerichtspräsidentin

a) vertritt das Gericht nach aussen;

b) führt den Vorsitz im Gesamtgericht;

c) sorgt für die organisatorische Koordination der verschiedenen Kammern und der angegliederten Spezialgerichte;

d)* bereitet die Beschlüsse des Gesamtgerichts und der Geschäftsleitung vor und vollzieht diese,

e)* ist IKS-Delegierter oder -Delegierte.

2. Der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin wird bei Verhinderung vom amtsältesten Mitglied des Obergerichts vertreten.

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