125.71
CCSEGZGB
CH-SO
§ 4 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - 2. Obergerichtspräsidium
Obergericht - Leitung des Obergerichts
§ 4 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · 2. Obergerichtspräsidium
1. Der Obergerichtspräsident oder die Obergerichtspräsidentin
a) vertritt das Gericht nach aussen;
b) führt den Vorsitz im Gesamtgericht;
c) sorgt für die organisatorische Koordination der verschiedenen Kammern und der angegliederten Spezialgerichte;
d)* bereitet die Beschlüsse des Gesamtgerichts und der Geschäftsleitung vor und vollzieht diese,
e)* ist IKS-Delegierter oder -Delegierte.
2. Der Vizepräsident oder die Vizepräsidentin wird bei Verhinderung vom amtsältesten Mitglied des Obergerichts vertreten.