125.71
CCSEGZGB
CH-SO
§ 38 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - Inkrafttreten und Aufhebung bisherigen Rechts
Schlussbestimmung
§ 38 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · Inkrafttreten und Aufhebung bisherigen Rechts
1. Das Reglement tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.
2. Mit dem Inkrafttreten des Geschäftsreglementes werden das Geschäftsreglement des Obergerichts vom 24. September 1986 und alle widersprechenden Weisungen des Obergerichts aufgehoben.