Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 38 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - Inkrafttreten und Aufhebung bisherigen Rechts

Schlussbestimmung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (37 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 38 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · Inkrafttreten und Aufhebung bisherigen Rechts

1. Das Reglement tritt am 1. Januar 1999 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

2. Mit dem Inkrafttreten des Geschäftsreglementes werden das Geschäftsreglement des Obergerichts vom 24. September 1986 und alle widersprechenden Weisungen des Obergerichts aufgehoben.

← § 37 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte Geltungsbereich

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →