Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 33 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - 3. Leitende Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen

Kanzleien und Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (37 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 33 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · 3. Leitende Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen

1. Die leitenden Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen unterstützen das Präsidium der zugeteilten Kammer oder des Spezialgerichts und führen ihre Kanzlei.

2. Sie sorgen für die Ausführung der vom Gericht oder dessen Mitgliedern getroffenen Anordnungen.

3. Sie sind im Rahmen ihres Geschäftskreises für die Protokollführung, die Motivierung und Ausfertigung der vom Gericht gefällten Urteile und Beschlüsse und für deren Zustellung an die Parteien verantwortlich.

4. Ihnen obliegt die Ausfertigung von Rechtskraftbescheinigungen.

5. Sie sind verantwortlich für die Anleitung der ihnen zugeteilten Rechtspraktikanten und -praktikantinnen sowie die Ausstellung des Praktikumsnachweises.

6. Sie sind Informationsstelle für die Medien.

7. Sie sorgen für die Stellvertretung während ihrer Abwesenheit.

← § 32 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte Geltungsbereich § 34 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →