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125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 30 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - b) Dokumentationswesen

Kanzleien und Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen
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§ 30 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · b) Dokumentationswesen

1. Der Obergerichtsschreiber oder die Obergerichtsschreiberin

a) ist für das Dokumentationswesen verantwortlich,

b) stellt die interne Information über die Rechtsprechung der Kammern und der Spezialgerichte sicher.

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