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125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 3 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - 1. Gesamtgericht

Obergericht - Leitung des Obergerichts
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§ 3 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · 1. Gesamtgericht

1. Die Kompetenzen des Gesamtgerichts sind im Gesetz über die Gerichtsorganisation geregelt.

2. Das Gesamtgericht ist beschlussfähig, wenn mindestens 7 Mitglieder mitwirken.

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