125.71
CCSEGZGB
CH-SO
§ 26 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - 2. Verhältnis zum Gesamtgericht des Obergerichts
Spezialgerichte
§ 26 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · 2. Verhältnis zum Gesamtgericht des Obergerichts
1. § 6 gilt für die Spezialgerichte mit der Abweichung, dass der Beschluss des Gesamtgerichts nur empfehlenden Charakter hat.