Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 26 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - 2. Verhältnis zum Gesamtgericht des Obergerichts

Spezialgerichte
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (37 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 26 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · 2. Verhältnis zum Gesamtgericht des Obergerichts

1. § 6 gilt für die Spezialgerichte mit der Abweichung, dass der Beschluss des Gesamtgerichts nur empfehlenden Charakter hat.

← § 25 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte Geltungsbereich § 28 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →