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125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 25 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - 1. Anwendung der Bestimmungen über das Obergericht

Spezialgerichte
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§ 25 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · 1. Anwendung der Bestimmungen über das Obergericht

1. Die Bestimmungen über das Obergericht gelten sinngemäss auch für die dem Obergericht angegliederten Spezialgerichte.

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