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125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 20 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - b) Bild und Tonaufnahmen

Obergericht - Organisation der Rechtspflege
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§ 20 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · b) Bild und Tonaufnahmen

1. Bild- und Tonaufnahmen sind während der Verhandlung im Gerichtssaal untersagt.

2. Der oder die Vorsitzende kann das Verbot auf das ganze Gerichtsgebäude (Korridore usw.) ausdehnen. Das Verbot kann auch für Augenscheine und auswärtige Verhandlungsräume angeordnet werden.

3. Der oder die Vorsitzende kann Ausnahmen bewilligen, soweit dadurch nicht Persönlichkeitsrechte verletzt werden.

4. In Strafverfahren gilt Art. 71 StPO.

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