Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 19 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - 8. Saalordnung a) Ordnungsdienst

Obergericht - Organisation der Rechtspflege
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (37 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 19 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · 8. Saalordnung a) Ordnungsdienst

1. Der oder die Vorsitzende sorgt für Ruhe und Ordnung.

2. Er oder sie kann die Kantonspolizei beiziehen.

← § 18bis Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte Geltungsbereich § 20 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →