125.71
CCSEGZGB
CH-SO
§ 18bis Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - e) Publikation der Entscheide
Obergericht - Organisation der Rechtspflege
§ 18bis Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · e) Publikation der Entscheide
1. Das Obergericht publiziert seine Entscheide im Internet. Leitentscheide werden als solche gekennzeichnet.
2. Die Richtlinien bestimmen die Ausnahmen und regeln die Details.