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125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 18bis Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - e) Publikation der Entscheide

Obergericht - Organisation der Rechtspflege
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§ 18bis Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · e) Publikation der Entscheide

1. Das Obergericht publiziert seine Entscheide im Internet. Leitentscheide werden als solche gekennzeichnet.

2. Die Richtlinien bestimmen die Ausnahmen und regeln die Details.

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