125.71
CCSEGZGB
CH-SO
§ 18 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - d) Bekanntmachung öffentlicher Gerichtsverhandlungen
Obergericht - Organisation der Rechtspflege
§ 18 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · d) Bekanntmachung öffentlicher Gerichtsverhandlungen
1. Die Termine öffentlicher Gerichtsverhandlungen werden grundsätzlich veröffentlicht. Die Richtlinien können, insbesondere aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, Ausnahmen vorsehen. Die Richtlinien regeln die Form der Bekanntmachung.