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125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 18 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - d) Bekanntmachung öffentlicher Gerichtsverhandlungen

Obergericht - Organisation der Rechtspflege
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§ 18 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · d) Bekanntmachung öffentlicher Gerichtsverhandlungen

1. Die Termine öffentlicher Gerichtsverhandlungen werden grundsätzlich veröffentlicht. Die Richtlinien können, insbesondere aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes, Ausnahmen vorsehen. Die Richtlinien regeln die Form der Bekanntmachung.

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