Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 17 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - c) Informationsstellen

Obergericht - Organisation der Rechtspflege
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (37 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 17 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · c) Informationsstellen

1. Informationsstelle des Obergerichts ist der Obergerichtsschreiber oder die Obergerichtsschreiberin.

2. Informationsstellen der Kammern sind die leitenden Gerichtsschreiber und Gerichtsschreiberinnen.

← § 16 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte Geltungsbereich § 18 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →