125.71
CCSEGZGB
CH-SO
§ 15 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - 7. Information der Medien und der Öffentlichkeit a) Grundsatz
Obergericht - Organisation der Rechtspflege
§ 15 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · 7. Information der Medien und der Öffentlichkeit a) Grundsatz
1. Die Kammern informieren die Medien über ihre Rechtsprechung, soweit ein öffentliches Interesse besteht und nicht schutzwürdige Interessen der Beteiligten entgegenstehen.