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125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 15 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - 7. Information der Medien und der Öffentlichkeit a) Grundsatz

Obergericht - Organisation der Rechtspflege
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§ 15 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · 7. Information der Medien und der Öffentlichkeit a) Grundsatz

1. Die Kammern informieren die Medien über ihre Rechtsprechung, soweit ein öffentliches Interesse besteht und nicht schutzwürdige Interessen der Beteiligten entgegenstehen.

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