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125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 13bis Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - 5. bis Akteneinsicht von Dritten

Obergericht - Organisation der Rechtspflege
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§ 13bis Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · 5. bis Akteneinsicht von Dritten

1. Über Gesuche Dritter um Gewährung von Akteneinsicht entscheidet die Verfahrensleitung, nach Abschluss eines Verfahrens der Präsident oder die Präsidentin der entsprechenden Kammer.

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