125.71
CCSEGZGB
CH-SO
§ 13bis Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - 5. bis Akteneinsicht von Dritten
Obergericht - Organisation der Rechtspflege
§ 13bis Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · 5. bis Akteneinsicht von Dritten
1. Über Gesuche Dritter um Gewährung von Akteneinsicht entscheidet die Verfahrensleitung, nach Abschluss eines Verfahrens der Präsident oder die Präsidentin der entsprechenden Kammer.