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125.71 CCSEGZGB CH-SO

§ 12 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - b) geheime Beratung

Obergericht - Organisation der Rechtspflege
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§ 12 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · b) geheime Beratung

1. Ist die Beratung geheim, dürfen neben den Mitgliedern der Kammer und dem Gerichtsschreiber oder der Gerichtsschreiberin nur beim Obergericht tätige Rechtspraktikanten und -praktikantinnen anwesend sein.

2. Diesen Personen ist jegliche Äusserung über die Voten, das Stimmenverhältnis und die Stimmabgabe untersagt.

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