125.71
CCSEGZGB
CH-SO
§ 12 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - b) geheime Beratung
Obergericht - Organisation der Rechtspflege
§ 12 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · b) geheime Beratung
1. Ist die Beratung geheim, dürfen neben den Mitgliedern der Kammer und dem Gerichtsschreiber oder der Gerichtsschreiberin nur beim Obergericht tätige Rechtspraktikanten und -praktikantinnen anwesend sein.
2. Diesen Personen ist jegliche Äusserung über die Voten, das Stimmenverhältnis und die Stimmabgabe untersagt.