125.71
CCSEGZGB
CH-SO
§ 11 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - 4. Beratung a) Verschiebung der Beratung
Obergericht - Organisation der Rechtspflege
§ 11 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · 4. Beratung a) Verschiebung der Beratung
1. Die Kammer kann, wenn der Ablauf der Verhandlung oder der Beratung ein ergänzendes Studium als nötig erscheinen lässt, die Beratung auf einen späteren Termin verschieben.
2. Werden an der Hauptverhandlung Beweise abgenommen oder in den Parteivorträgen neue rechtliche Argumente vorgetragen, ist die Beratung zu verschieben, wenn ein Mitglied es verlangt.