125.71
CCSEGZGB
CH-SO
§ 10 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte - 3. Kammerpräsidium und referierende Mitglieder
Obergericht - Organisation der Rechtspflege
§ 10 Geschäftsreglement des Obergerichts des Kantons Solothurn und der ihm angegliederten Spezialgerichte · 3. Kammerpräsidium und referierende Mitglieder
1. Der Kammerpräsident oder die Kammerpräsidentin besorgt die Prozessleitung und bestimmt für jeden Fall ein referierendes Mitglied. Diesem kann die Prozessleitung übertragen werden.
2. Der Referent oder die Referentin stellt einen begründeten Urteilsantrag. In schwierigen oder komplexen Geschäften ist dieser schriftlich abzufassen.
3. Der Referent oder die Referentin kann einen schriftlichen Entwurf eines Gerichtsschreibers oder einer Gerichtsschreiberin zum Antrag erklären.