125.415
CH-SO
§ 8 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Dorneck-Thierstein
Inkrafttreten
§ 8 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Dorneck-Thierstein
1. Dieses Reglement wurde von der Gerichtsverwaltungskommission am 29. August 2006 definitiv genehmigt und tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrats.