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125.415 CH-SO

§ 8 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Dorneck-Thierstein

Inkrafttreten
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§ 8 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Dorneck-Thierstein

1. Dieses Reglement wurde von der Gerichtsverwaltungskommission am 29. August 2006 definitiv genehmigt und tritt am 1. Oktober 2006 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrats.

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