§ 5 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Dorneck-Thierstein - Der Amtsgerichtsschreiber oder die Amtsgerichtsschreiberin
§ 5 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Dorneck-Thierstein · Der Amtsgerichtsschreiber oder die Amtsgerichtsschreiberin
1. Der Amtsgerichtsschreiber oder die Amtsgerichtsschreiberin ist
a) zuständig für die ihm oder ihr durch die Gesetzgebung und dieses Reglement zugewiesenen Aufgaben;
b) Informationsbeauftragter oder Informationsbeauftragte und stellt die Information gegenüber dem Amtsgerichtspräsidenten oder der Amtsgerichtspräsidentin sowie den anderen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen sicher;
c) Vorgesetzter oder Vorgesetzte der Gerichtsschreiber oder Gerichtsschreiberinnen, des Kanzleipersonals und der Rechtspraktikanten oder Rechtspraktikantinnen;
d) zuständig für die Zeiterfassung und Zeiterfassungskontrolle;
e) zuständig für die Ausstellung von Arbeitszeugnissen.
2. Er oder sie leitet die Kanzlei in personeller und administrativer Hinsicht.
3. Er oder sie erstellt zuhanden des Amtsgerichtspräsidenten oder der Amtsgerichtspräsidentin
a) die Anträge für Neueinstellungen, Aushilfen und Kündigungen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen;
b) die Budgeteingaben.
4. Er oder sie führt die Kontrolle über die Voranschlagskredite, das Rechnungswesen und beantragt dem Amtsgerichtspräsidenten oder der Amtsgerichtspräsidentin zuhanden der Gerichtsverwaltung Nachtragskredite.
5. Er oder sie ist verantwortlich für
a) die Führung der Geschäftskontrollen und der Registratur;
b) die Bibliothek;
c) die Arbeitszuteilung an die Gerichtsschreiber oder Gerichtsschreiberinnen, das Kanzleipersonal und die Rechtspraktikanten oder Rechtspraktikantinnen;
d) die Protokollierung der Gerichtsverhandlungen und die Redaktion der Urteilsbegründungen;
e) die Prozessabrechnungen;
f) die Mitteilung der Urteile und Verfügungen;
g) die Bewirtschaftung der Dokumentenvorlagen in der Informatik;
h) die Schriftgutverwaltung nach den gesetzlichen Weisungen (Registraturplan, Aufbewahrung, Amtsarchivierung, Aktenvernichtung, Ablieferung zur Archivierung im Staatsarchiv);
i) die Kasse;
j) die Beschaffung von Material und Informatikmitteln im Rahmen des Voranschlages.
6. Er oder sie unterzeichnet alle nach aussen gehenden Schriftstücke (Vorladungen, prozessleitende Verfügungen, allgemeine Korrespondenz). Die Unterschriftsberechtigung weiterer Personen regelt die Geschäftsleitung in einer internen Weisung.
7. Er oder sie beglaubigt die Auszüge aus den Protokollen und den Akten
8. Er oder sie unterstützt und berät die Friedensrichter oder Friedensrichterinnen in verfahrensrechtlichen Fragen.