125.415
CH-SO
§ 3 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Dorneck-Thierstein - Aufgaben
Aufbauorganisation
§ 3 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Dorneck-Thierstein · Aufgaben
1. Die Geschäftsleitung koordiniert die Tätigkeiten des Richteramtes.
2. Die Geschäftsleitung erlässt das Geschäftsreglement.
3. Sie erarbeitet den Stellenplan und die Stellenbeschreibungen.