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125.415 CH-SO

§ 3 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Dorneck-Thierstein - Aufgaben

Aufbauorganisation
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§ 3 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Dorneck-Thierstein · Aufgaben

1. Die Geschäftsleitung koordiniert die Tätigkeiten des Richteramtes.

2. Die Geschäftsleitung erlässt das Geschäftsreglement.

3. Sie erarbeitet den Stellenplan und die Stellenbeschreibungen.

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