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§ 7 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Olten-Gösgen - Amtsgerichtsschreiber oder Amtsgerichtsschreiberinnen

Aufbauorganisation
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§ 7 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Olten-Gösgen · Amtsgerichtsschreiber oder Amtsgerichtsschreiberinnen

1. Jeder Abteilung steht ein Amtsgerichtsschreiber oder eine Amtsgerichtsschreiberin vor. Er oder sie wird vertreten durch den Amtsgerichtsschreiber-Stellvertreter oder die Amtsgerichtsschreiber-Stellvertreterin. Der Amtsgerichtsschreiber oder die Amtsgerichtsschreiberin

a) leitet die ihm oder ihr zugeteilte Abteilung;

b) ist verantwortlich für den administrativen Geschäftsgang seiner oder ihrer Abteilung;

c) ist Vorgesetzter oder Vorgesetzte der Gerichtsschreiber oder Gerichtsschreiberinnen und des Kanzleipersonals seiner oder ihrer Abteilung;

d) ist zuständig für die Personalauswahl seiner oder ihrer Abteilung und unterbreitet dem geschäftsleitenden Amtsgerichtspräsidenten oder der geschäftsleitenden Amtsgerichtspräsidentin seinen oder ihren Wahlvorschlag;

e) ist zuständig für die weiteren, ihm oder ihr durch die Gesetzgebung, seinem oder ihrem oder seiner oder ihrer Vorgesetzten und durch die Geschäftsleitung übertragenen Aufgaben.

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