§ 7 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Olten-Gösgen - Amtsgerichtsschreiber oder Amtsgerichtsschreiberinnen
§ 7 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Olten-Gösgen · Amtsgerichtsschreiber oder Amtsgerichtsschreiberinnen
1. Jeder Abteilung steht ein Amtsgerichtsschreiber oder eine Amtsgerichtsschreiberin vor. Er oder sie wird vertreten durch den Amtsgerichtsschreiber-Stellvertreter oder die Amtsgerichtsschreiber-Stellvertreterin. Der Amtsgerichtsschreiber oder die Amtsgerichtsschreiberin
a) leitet die ihm oder ihr zugeteilte Abteilung;
b) ist verantwortlich für den administrativen Geschäftsgang seiner oder ihrer Abteilung;
c) ist Vorgesetzter oder Vorgesetzte der Gerichtsschreiber oder Gerichtsschreiberinnen und des Kanzleipersonals seiner oder ihrer Abteilung;
d) ist zuständig für die Personalauswahl seiner oder ihrer Abteilung und unterbreitet dem geschäftsleitenden Amtsgerichtspräsidenten oder der geschäftsleitenden Amtsgerichtspräsidentin seinen oder ihren Wahlvorschlag;
e) ist zuständig für die weiteren, ihm oder ihr durch die Gesetzgebung, seinem oder ihrem oder seiner oder ihrer Vorgesetzten und durch die Geschäftsleitung übertragenen Aufgaben.