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§ 6 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Olten-Gösgen - Amtsgerichtspräsidenten oder Amtsgerichtspräsidentinnen

Aufbauorganisation
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§ 6 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Olten-Gösgen · Amtsgerichtspräsidenten oder Amtsgerichtspräsidentinnen

1. Den Amtsgerichtspräsidenten oder Amtsgerichtspräsidentinnen kommen die Aufgaben und Kompetenzen gemäss Gesetz und diesem Reglement zu.

2. Sie sind im einzelnen Prozess gegenüber dem zuständigen Amtsgerichtsschreiber oder der zuständigen Amtsgerichtsschreiberin und dessen oder deren Unterstellten weisungsbefugt.

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