§ 4 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Olten-Gösgen - 2. Aufgaben
§ 4 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Olten-Gösgen · 2. Aufgaben
1. Die Geschäftsleitung
a) erlässt das Geschäftsreglement und allfällige weitere Reglemente;
b) wählt in ordentlicher Besetzung den geschäftsleitenden Amtsgerichtspräsidenten oder die geschäftsleitende Amtsgerichtspräsidentin und dessen oder deren Stellvertreter;
c) regelt die generelle Prozesszuweisung an die Amtsgerichtspräsidenten oder Amtsgerichtspräsidentinnen;
d) legt die Aufbau- und Ablauforganisation der Kanzleien fest;
e) ist für eine einheitliche Rechtsprechung des Richteramtes besorgt;
f) teilt die abteilungsübergreifenden Aufgaben den Verantwortlichen zu;
g) schlägt die Amtsgerichtsschreiber oder Amtsgerichtsschreiberinnen und deren Stellvertreter zur Wahl vor;
h) berät und unterstützt den geschäftsleitenden Amtsgerichtspräsidenten oder die geschäftsleitende Amtsgerichtspräsidentin in dessen oder deren Aufgabenbereich.