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§ 4 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Olten-Gösgen - 2. Aufgaben

Aufbauorganisation
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§ 4 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Olten-Gösgen · 2. Aufgaben

1. Die Geschäftsleitung

a) erlässt das Geschäftsreglement und allfällige weitere Reglemente;

b) wählt in ordentlicher Besetzung den geschäftsleitenden Amtsgerichtspräsidenten oder die geschäftsleitende Amtsgerichtspräsidentin und dessen oder deren Stellvertreter;

c) regelt die generelle Prozesszuweisung an die Amtsgerichtspräsidenten oder Amtsgerichtspräsidentinnen;

d) legt die Aufbau- und Ablauforganisation der Kanzleien fest;

e) ist für eine einheitliche Rechtsprechung des Richteramtes besorgt;

f) teilt die abteilungsübergreifenden Aufgaben den Verantwortlichen zu;

g) schlägt die Amtsgerichtsschreiber oder Amtsgerichtsschreiberinnen und deren Stellvertreter zur Wahl vor;

h) berät und unterstützt den geschäftsleitenden Amtsgerichtspräsidenten oder die geschäftsleitende Amtsgerichtspräsidentin in dessen oder deren Aufgabenbereich.

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