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§ 2 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Olten-Gösgen - Abteilungen

Aufbauorganisation
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§ 2 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Olten-Gösgen · Abteilungen

1. Das Richteramt besteht aus einer Zivil- und einer Strafabteilung, deren Zuständigkeit sich nach dem Gesetz über die Gerichtsorganisation vom 13. März 1977 richtet.

2. Die Kanzlei besorgt die administrative Geschäftsverwaltung der Abteilung.

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