125.414
CH-SO
§ 2 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Olten-Gösgen - Abteilungen
Aufbauorganisation
§ 2 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Olten-Gösgen · Abteilungen
1. Das Richteramt besteht aus einer Zivil- und einer Strafabteilung, deren Zuständigkeit sich nach dem Gesetz über die Gerichtsorganisation vom 13. März 1977 richtet.
2. Die Kanzlei besorgt die administrative Geschäftsverwaltung der Abteilung.