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§ 2 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Thal-Gäu - Geschäftsleitung

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§ 2 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Thal-Gäu · Geschäftsleitung

1. Die Geschäftsleitung besteht aus dem Amtsgerichtspräsidenten oder der Amtsgerichtspräsidentin, dem Amtsgerichtsschreiber oder der Amtsgerichtsschreiberin und dem Amtsgerichtsschreiber-Stellvertreter oder der Amtsgerichtsschreiber-Stellvertreterin.

2. Die Geschäftsleitungssitzungen werden vom Amtsgerichtspräsidenten oder von der Amtsgerichtspräsidentin von sich aus oder auf Antrag eines Mitgliedes der Geschäftsleitung einberufen.

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