125.413
CH-SO
§ 2 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Thal-Gäu - Geschäftsleitung
Aufbauorganisation
§ 2 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Thal-Gäu · Geschäftsleitung
1. Die Geschäftsleitung besteht aus dem Amtsgerichtspräsidenten oder der Amtsgerichtspräsidentin, dem Amtsgerichtsschreiber oder der Amtsgerichtsschreiberin und dem Amtsgerichtsschreiber-Stellvertreter oder der Amtsgerichtsschreiber-Stellvertreterin.
2. Die Geschäftsleitungssitzungen werden vom Amtsgerichtspräsidenten oder von der Amtsgerichtspräsidentin von sich aus oder auf Antrag eines Mitgliedes der Geschäftsleitung einberufen.