§ 4 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Bucheggberg-Wasseramt - Aufgaben
§ 4 Reglement über die Geschäftsführung und Organisation des Richteramtes Bucheggberg-Wasseramt · Aufgaben
1. Die Geschäftsleitung erlässt das Geschäftsreglement.
2. Sie wählt in ordentlicher Besetzung den geschäftsleitenden Amtsgerichtspräsidenten oder die geschäftsleitende Amtsgerichtspräsidentin.
3. Sie ist verantwortlich für die Erstellung des Voranschlags.
4. Sie erstellt den Stellenplan und legt die Stellenbeschreibungen für die Mitarbeitenden fest.
5. Sie bereitet die Wahlvorschläge an die Gerichtsverwaltungskommission vor für Amtsgerichtsschreiber oder Amtsgerichtsschreiberinnen, deren Stellvertreter oder Stellvertreterinnen, Gerichtsschreiber oder Gerichtsschreiberinnen und das Kanzleipersonal.
6. Sie stellt Antrag für die Anstellung von Aushilfen (a.o. Gerichtspräsident oder Gerichtspräsidentin, Gerichtsschreiber oder Gerichtsschreiberinnen und Kanzleipersonal) an die Gerichtsverwaltungskommission.
7. Sie stellt eine einheitliche Rechtsprechung auf dem Richteramt sicher.
8. Sie entscheidet über Vorschläge an das Obergericht zur Aufnahme von erstinstanzlichen Entscheiden im SOG.
9. Sie teilt die abteilungsübergreifenden Aufgaben zu.
10. Sie berät und unterstützt den geschäftsleitenden Präsidenten oder die geschäftsleitende Präsidentin in dessen Aufgabenbereich.
11. Sie regelt die generelle Prozesszuweisung an die Amtsgerichtspräsidenten oder Amtsgerichtspräsidentinnen und deren Vertretung.